Allgemeine Vertragsbedingungen der IMAGE Systems AG, Schlattstrasse 36, FL-9491 Ruggell
I. Vertragsparteien, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der IMAGE Systems AG und ihren Kunden. Sie gelten für die sämtliche Geschäftsbeziehung, insbesondere
für den Verkauf von über das Internet vertriebenen Waren.
Anderslautende Bedingungen, Abreden oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind für die Vertragsparteien nur verbindlich, wenn deren Anwendung von der IMAGE Systems AG schriftlich anerkannt wurde.
II. Vertragsabschluss, Rücktritt
Die IMAGE Systems AG nimmt Bestellungen bzw. Kaufangebote allfälliger Kunden zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen entgegen.
Mit Bestellung einer konkreten Ware unterbreitet der Kunde der IMAGE Systems AG sein verbindliches Kaufangebot; unabhängig ob die Bestellung schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgt.
Die in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angeführten Informationen über Produkte stellen keine verbindlichen Angebote der IMAGE Systems AG dar, sondern sind lediglich als Aufforderungen an allfällige Kunden zu verstehen, der IMAGE Systems AG ein Kaufangebot zu unterbreiten.
Vor Bestellung einer Ware prüft der Kunde in eigener Verantwortung, ob die Ware, betreffend der er beabsichtigt, der IMAGE Systems AG ein verbindliches Kaufangebot zu unterbreiten, seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Im Zweifel liegt es am Kunden, sich vor Unterbreitung eines verbindlichen Kaufangebotes sachkundig beraten zu lassen.
Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst durch die verbindliche Annahme des vom Kunden unterbreiteten Kaufangebotes durch die IMAGE Systems AG zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer formellen Annahmeerklärung.
Über das gültige Zustandekommen eines Vertrages wird der Kunde von der IMAGE Systems AG entweder mittels Zusendung einer Auftragsbestätigung oder aber spätestens durch Lieferung der von ihm bestellten Ware oder durch Angebot zur Abholung derselben, informiert.
Unterbreitet der Kunde sein Kaufangebot auf elektronischem Wege, so behält sich die IMAGE Systems AG ausdrücklich vor, den Kunden mittels einer automatisierten, elektronischen Erklärung über den Zugang und den konkret übermittelten Inhalt des ihr unterbreiteten Kaufangebotes zu informieren. Eine solche auf elektronischem Wege versandte automatisierte Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Kaufangebotes des Kunden durch die IMAGE Systems AG dar.
Kommt ein Lieferant der IMAGE Systems AG seinen Lieferbedingungen nicht nach, oder stellt die IMAGE Systems AG fest, dass die Ware, auf die sich das Kaufangebot des Kunden bezieht, bei ihr nicht (mehr) verfügbar oder aus sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht (mehr) an den Kunden geliefert werden kann, so ist die IMAGE Systems AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegebenenfalls informiert die IMAGE Systems AG den Kunden von der Unmöglichkeit der Warenlieferung und vom erfolgten Vertragsrücktritt. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird diesfalls unverzüglich refundiert; weitere Ansprüche des Kunden gegenüber der IMAGE Systems AG sind ausgeschlossen.
III. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager an die vom Kunden in seinem Kaufangebot angegebene Lieferadresse. Es ist zulässig, die Ware in Einzelteilen zu liefern.
Die Lieferung der Ware erfolgt im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl der IMAGE Systems AG. Ohne gegenteilige schriftliche Zusage seitens der IMAGE Systems AG sind Vereinbarungen und Angaben hinsichtlich von Lieferfristen unverbindlich.
Schriftlich vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse (z.B. Betriebsstörungen, Streik usw.). Sofern solche die Warenlieferung hindernden Ereignisse auf die zeitliche Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfrist angemessen.
Hat hingegen der Kunde die Lieferverzögerung zu vertreten, so ist die IMAGE Systems AG berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch angefallenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder die Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
Gegenstand der Lieferung ist ausschliesslich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung der IMAGE Systems AG ergeben. Anderweitige Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur, wenn sie von der IMAGE Systems AG dementsprechend auch schriftlich bestätigt wurden.
Sollte die IMAGE Systems AG mit der Warenlieferung in Verzug geraten oder ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden infolgedessen ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadenersatz zu, so hat der Kunde sein Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dessen Entstehen gegenüber der IMAGE Systems AG schriftlich auszuüben, andernfalls gilt die Vermutung, dass die IMAGE Systems AG zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus der Leistungsstörung geltend macht.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unbeschadet des früheren Gefahrenübergangs bis zu deren vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag entstandener Verbindlichkeiten durch den Kunden im Eigentum der IMAGE Systems AG.
Als Verwahrer ist der Kunde zur ordnungsgemässen Pflege und Sicherung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Insbesondere eine Veräusserung, Verpfändung oder sicherungsweise Übereignung der Ware an einen Dritten, als auch deren Verarbeitung, Vermischung oder Montage ist nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt gilt.
Droht der im Eigentum der IMAGE Systems AG stehenden und sich im Besitz des Kunden befindenden Ware von dritter Seite Gefahr (z.B. durch Pfändung), so informiert der Kunde die IMAGE Systems AG unverzüglich darüber.
Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
V. Zahlungsbedingungen (Preisangaben, Fälligkeit, Zahlung, Verzug, Mahnung)
Preisangaben der IMAGE Systems AG sind – soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreise oder als mit Mehrwertsteuer ausgewiesen – stets Nettopreise. Den Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer, in ihrer aktuellen Höhe, hinzu. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten. Änderungen der Preislisten bleiben vorbehalten.
Soweit Preise oder Kosten für die Erbringung sonstiger Leistungen, wie z.B. für Fahrtkosten, Spesen, Versandkosten und/oder Kosten der elektronischen Kommunikation vereinbart wurden, ist die IMAGE Systems AG berechtigt, diese Preise oder Kosten entsprechend ihrer jeweils gültigen Preisliste dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die IMAGE Systems AG übermittelt dem Kunden auf dessen Wunsch ihre diesbezüglich gültige Preisliste.
Die Übergabe oder Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauszahlung, Verrechnungsscheck oder Zahlung per Nachnahme.
Rechnungen der IMAGE Systems AG sind mit Zugang beim Kunden sofort zur Zahlung fällig und vom Kunden ohne Abzüge innerhalb von zwei Wochen vollumfänglich zu bezahlen. Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die IMAGE Systems AG über sie verfügen kann.
Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist die IMAGE Systems AG berechtigt, ihm – neben den gesetzlichen Verzugszinsen – für jede Mahnung eine angemessene Gebühr (mind. EUR 8,00) zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder kann ein Scheck oder eine Lastschrift bei einer Bank- oder einem Postinstitut wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst werden, so ist die IMAGE Systems AG berechtigt, sämtliche gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
Die IMAGE Systems AG behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschliessen und/oder erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Übergabe durchzuführen.
Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die vereinbarte Vertragserfüllung durch den Kunden allenfalls nicht pflichtgemäss erfolgt, so ist die IMAGE Systems AG berechtigt, vom Kunden Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
VI. Gefahrenübergang, Annahmeverzug
Der Versand der kontrollierten und handelsüblich verpackten Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit ihrer Übergabe an den Transporteur oder mit Anzeige, dass sie zur Abholung bereit steht, auf den Kunden über. Für Beschädigungen und Verluste während dem Transport übernimmt die IMAGE Systems AG keine Haftung. Bei Rücksendung der Ware an die IMAGE Systems AG geht die Gefahr hingegen erst mit Entgegennahme der Ware durch die IMAGE Systems AG auf diese über.
Übernimmt der Kunde entgegen der Vereinbarung die Ware nicht, so ist die IMAGE Systems AG berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die IMAGE Systems AG kann hingegen auch auf Erfüllung des Vertrages bestehen und diesfalls hat der Kunde die Kosten einer neuerlichen Lieferung der Ware in üblicher Höhe zu tragen.
VII. Aufrechung, Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der IMAGE Systems AG schriftlich anerkannt wurden.
Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VIII. Gewährleistung, Prüfung der Ware, Mängelrüge, Nacherfüllung
Die IMAGE Systems AG gewährleistet, dass neue Ware zum Zeitpunkt ihrer Übergabe an den Kunden (bzw. an den Transporteur) frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sich die Ware für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung der IMAGE Systems AG bzw. des Herstellers erwarten kann.
Der Kunde prüft die Ware umgehend nach deren Erhalt. Beanstandungen des Kunden wegen unvollständiger Lieferung oder wegen mangelhafter Ware sind der IMAGE Systems AG sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Warenlieferung als vom Kunden vorbehaltlos angenommen gilt und er auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet. Unerhebliche, geringe Abweichungen der Ware bleiben
ausser Betracht.
Geht innerhalb von 8 Werktagen nach Erhalt der Ware durch den Kunden bei der IMAGE Systems AG keine schriftliche Mängelrüge ein, so gilt die Ware als vom Kunden genehmigt.
Je nach Art und Umfang ist ein allenfalls erheblicher Mangel vom Kunden in seiner Mängelrüge so genau zu bezeichnen, dass die IMAGE Systems AG den Grund der Beanstandung deutlich erkennen kann. Unerhebliche, geringe Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der gelieferten Waren.
Der Kunde ist verpflichtet, für die einstweilige ordentliche Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen und er hat im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Massnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel zu treffen. Im Falle eines Mangels überlässt er der IMAGE Systems AG alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten. Soweit sachdienlich und dem Kunden zumutbar, kann die Mängelbeseitigung durch die IMAGE Systems AG auch durch telefonische, schriftliche oder elektronischen Handlungsanweisungen erfolgen.
Liegt ein wesentlicher Mangel der Ware vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann er von der IMAGE Systems AG Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt je nach Wahl der IMAGE Systems AG entweder durch Neulieferung oder durch Nachbesserung der Ware.
Falls die Nacherfüllung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter, mindestens zwei Wochen dauernder Frist endgültig fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, seine Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwandersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung oder Vertragskosten, sind ausgeschlossen.
Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim dritten Versuch nicht, so ist der Kunde berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung eine neue Ware oder tritt er vom Vertrag zurück, so ist er zur Rückgewähr der (zuerst) gelieferten Ware und zu Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er den gezogenen Nutzen zu vergüten.
Stellt sich heraus, dass ein Mangel vom Kunden zu Unrecht angezeigt wurde oder wird die IMAGE Systems AG bei einer Störung tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Soft- und/oder Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden oder deren unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so ist die IMAGE Systems AG berechtigt, dem Kunden den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
IX. Schadenersatz
Die IMAGE Systems AG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Die Haftung der IMAGE Systems AG wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die IMAGE Systems AG nur, wenn der Kunde die Daten regelmässig so gesichert hat, dass sie aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
X. Datenschutz
Die der IMAGE Systems AG vom Kunden übermittelten Daten werden für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung von der IMAGE Systems AG elektronisch gespeichert. Mit Unterbreitung eines Kaufangebotes erteilt der Kunde der IMAGE Systems AG seine Einwilligung zur Erhebung, Verbarbeitung und Nutzung seiner im Rahmen der vertraglichen Beziehung bekannt gewordenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, soweit dies zur Durchführung oder Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die IMAGE Systems AG ist berechtigt, die IP-Adresse der Kunden zu speichern, um über das Internet erfolgte Bestellungen nachweisen zu können. Die Bearbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung.
Zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung ist die IMAGE Systems AG berechtigt, einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen (z.B. Schufa od. HERMES) vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist, der IMAGE Systems AG Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, so gelten Erklärungen als zugegangen, wenn sie an die der IMAGE Systems AG zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
XII. Wiener Kaufrecht (UN)
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
XIII. Rechtswahl
Auf das gegenständliche Rechtsverhältnis findet ausschliesslich das Recht des Fürstentums Liechtenstein Anwendung.
XIV. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand zur Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus der gegenständlichen Geschäftsbeziehung ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.
IMAGE Systems AG, Ruggel im Oktober 2011



